Kosten, die man teilweise sparen kann, wenn man sich allumfassend informiert. Die Rede ist von den Bereitstellungszinsen. Bei den meisten Krediten fallen sie nicht an, da der beantragte Kredit sofort abgerufen wird. Bei dem Erwerb einer Immobilie oder dem Kredit für ein Bauvorhaben verhält es sich anders. Hier werden nur Teilbeträge des Kredites nach und nach in Anspruch genommen. Deshalb erheben die Banken die Bereitstellungszinsen.
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Ursache der Bereitstellungszinsen
Sobald die Bank den Kredit genehmigt hat, steht die vereinbarte Summe in vollem Umfang dem Antragsteller zur Verfügung. Für die Banken ist dieses Geld nicht mehr verfügbar, sodass ihnen ein Zinsnachteil entsteht, wenn der Kreditnehmer das Geld nicht sofort benötigt. Je mehr Zeit vergeht, ehe die komplette Auszahlung erfolgt, um so größer sind die Kosten, die den Banken entstehen. Um diese auszugleichen, erheben sie die Bereitstellungszinsen. Diese sind auch unter den Begriffen Bereitstellungsprovision oder Bereithaltungszinsen bekannt.
Vertragliche Vereinbarung
Es wird unterschiedlich gehandhabt, ab welchem Zeitraum Bereitstellungszinsen anfallen. Meistens wird in der ersten drei Monaten, bis maximal sechs Monaten davon abgesehen Bereitstellungszinsen zu erheben. Bereits bei der Beantragung des Kredits ist daher der Verwendungszweck wichtig. Es kann nämlich vertraglich geregelt werden, inwieweit die Bereitstellungszinsen bei einem Bauvorhaben, welches längere Zeit in Anspruch nimmt, gezahlt werden müssen.
Dieser Vorgehensweise liegt eine länger vereinbarte bereitstellungsfreie Zeit voraus. Über diese Modalitäten sollte man sich bei der Hausbank rechtzeitig erkundigen. Berechnet werden die Bereitstellungszinsen, die bis zu 0,25 % monatlich betragen können, nach Fristablauf Tag genau. Zu beachten ist, dass sie nicht in dem ausgewiesenen effektiven Jahreszins enthalten sind.
Beispielrechnung
Wurde ein Darlehen in Höhe von 50.000 Euro beantragt und genehmigt werden die Bereitstellungszinsen durchschnittlich mit 3 % p.a. festgelegt. Das würde monatlich 0,25 Prozent bedeuten. Die Berechnung startet ab dem 120. Tag, als mit Beginn des vierten Monats. Ist beispielsweise der Abschluss der Zinsfestschreibung der 01.01.2014 gewesen und die Auszahlung wurde zum 01.07.2014 beantragt, bedeutet dies, das ab 01.05.2014 Bereitstellungszinsen, in diesem Fall für zwei Monate, also 60 Tage fällig werden.
50.000 Euro mal die 0,25% dividiert durch 100 geteilt durch 30 ist der Berechnungsweg. Das Ergebnis für die 50.000 Euro würde einen Betrag von 250,00 Euro für die zu berechnenden 60 Tage ausmachen.
Kauft man eine Immobilie, fällt der Kaufbetrag meist sofort an. In der Regel sind daran aber Baumaßnahmen erforderlich. Diese müssen erst festgelegt, ausgearbeitet, beantragt und genehmigt werden. Genau die Zeit kann relativ teuer für den Bauherren werden. Denn die Raten werden entsprechend des Baufortschritts an den Bauträger ausgezahlt. Sodass etliche Anträge auf einen Teil der Auszahlung des Darlehensbetrages bei der Bank gestellt werden müssen.
Fazit
Ein eigenes Dach über den Kopf zu haben ist durch die vielen Finanzierungsmöglichkeiten das Ziel vieler Menschen. Zuvor sollte auf jeden Fall ein Vergleich der Rahmenbedingungen der einzelnen Banken vorgenommen werden. Sinnvoll ist in jedem Fall ein persönliches Gespräch mit einem Mitarbeiter der Hausbank. Dort wird auch ganz klar das Thema der Bereitstellungszinsen angesprochen. Ein Tipp noch am Rande. Bei einem solchen Vorhaben sollte die Baufertigstellungsversicherung abgeschlossen werden. Kann ein Unternehmen durch Insolvenz seine Arbeit nicht zu Ende führen, entstehen so wieder erhebliche Wartezeiten, die mit nicht kalkulierbaren Geldausgaben verbunden sind.