Eigenheimrente

Unter Eigenheimrente wird selbstgenutztes Wohneigentum verstanden, welches in die Förderung der Altersvorsorgezulage mit einbezogen wird. Verankert wurde diese spezielle Form der Altersvorsorge im Eigenheimrentengesetz.

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Zielsetzung ist, einen Anreiz für zusätzliche private Altersvorsorgen zu geben.

Gefördert wird hierbei Wohneigentum (auch Genossenschaftswohnungen), welches auch im Grundbuch eingetragen ist. Nicht unter diese Förderung fallen Ferien- oder Wochenendwohnungen.

Das Rentenmodell besteht aus zwei Förderprinzipien:

Mit einem Riestervertrag kann das gesamte staatlich geförderte Eigenkapital zur Tilgung des Kredites für Wohnungskauf- oder Bau verwendet werden. Eine Rückzahlungspflicht für den entnommen Betrag gibt es nicht.

Der zweite Förderansatz sieht vor, Beiträge zu einem Riester-Sparvertrag zu fördern. Drei mögliche Formen von geförderten Darlehensverträgen sind ein Bausparvertrag, ein Bausparkombivertrag und ein reiner Darlehensvertrag.

Beim Annuitätendarlehen besteht eine Laufzeit von 20 Jahren. Die Tilgung ist staatlich gefördert.

Durch ein Wohnförderkonto wird die nachgelagerte Besteuerung sichergestellt.

Voraussetzung für die Förderung

Ob und wie eine Wohnung Teil einer Riesterrente sein kann, war von Anfang an ein Streitthema. Bei Immobilienbesitzern entfällt die Miete im Alter. Trotzdem sollten auch im Rentenalter angemessene finanzielle Mittel zur Verfügung stehen. Eine Wohnung kann dazu nicht beitragen. Aus genau diesem Grund wurde das Modell der Riesterrente entwickelt: Die entnommenen Fördermittel sollten dann bis zum Rentenantritt wieder einbezahlt sein.

Selbstnutzung oder Umzug

Wird einen geförderte Wohnung verkauft oder vermietet, muss die Riester-Förderung wieder zurückgezahlt werden, es sei denn, der Verkaufserlös wird wieder in einer geförderten Immobilie angelegt.

Nicht zurückgezahlt werden muss die Förderung, wenn die eigene Wohnung aufgrund beruflicher Veränderungen nicht selbst genutzt werden kann (bei Vermietung muss der Mietvertrag entsprechend dem Vertrag befristet werden), der Wohnungseigentümer die Selbstnutzung wieder aufnimmt, oder dies bis spätestens vollendeten 67. Lebensjahres beabsichtigt.

Das Fazit:

Das Eigenheim auch als staatlich geförderte Altersvorsrge zu nutzen war ein Geniestreich der Politik. Es ist nicht einerlei, ob Geldmittel rein für die Miete aufgebracht werden müssen, oder ein Wohnungsbesitzer sein Eigenkapital in die Immobilie fliessen lässt und damit vom Staat gefördert wird.

Vor allem für kinderreiche Sparer lohnt sich die Riester Rente.

Im Vergleich mit ungeförderten Anlageformen ist das Modell der Eigenheimrente bestimmt attraktiv. Dennoch lohnt sich die Riester-Rente nicht für jeden Arbeitnehmer. Es kann zwar bei keinem anderen Vorsorgemodell mehr von staatlicher Förderung profitiert werden. Doch die Eigenheimrente ist auch für Konzerne ein attraktiver Geschäftszweig geworden. Der jeweilige Anbieter verdient kräftig mit – und das auf Kosten der Rendite des Anlegers. Erwägen Sie die Anlegeform der Eigenheimrente, kommen Sie nicht drum herum, sich mit Details auseinanderzusetzen – um die richtige Variante und ein massgeschneidertes Angebot zu finden.

Zum Personenkreis, der nicht „riestern“ darf zählen Studenten, welche noch nicht rentenversichert sind, Selbstständige, die keine Rentenversicherung einzahlen, geringfügig beschäftigte Personen, Personen, welche bereits Rente beziehen.

Um an die volle staatliche Förderung zu kommen, muss ein Anleger mindestens 4% seines Vorjahresbruttoeinkommens einzahlen – 2100 Euro höchstens. Zulagen werden dabei in die Berechnung mit einbezogen. Das ist der Mindesteigenbetrag, selbstverständlich kann auch mehr einbezahlt werden, die Förderung steigt damit aber nicht.