Die Zeit für Modernisierungen ist günstig
Jeder Immobilienbesitzer sollte sich darüber im Klaren sein, dass im Lauf der Jahre eine Modernisierung seines Eigenheims zwingend erforderlich werden wird. Sei es nun die Heizung, die ausgetauscht oder das Dach, dass frisch gedeckt werden muss.
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Solche Vorhaben stehen derzeit unter einem „günstigen Stern“, denn die Europäische Zentralbank hat die Leitzinsen erst kürzlich auf ein historisches Tief gesenkt. Damit sind Immobilienkredite und auch Kredite, die für die Modernisierung von Immobilien vergeben werden, so günstig wie noch nie.
Was versteht man genau unter „Modernisierungskrediten“?
Zu dieser Kreditart gehören alle Darlehen, deren Verwendungszweck mit der Renovierung, Modernisierung oder Sanierung eines Hauses oder einer Wohnung zu tun haben. Darüber hinaus zählen auch Umbaumaßnahmen, die zum Beispiel ein altersgerechtes Wohnen ermöglichen, in diese Kategorie.
Für viele solcher Maßnahmen stellen unterschiedliche Förderbanken spezielle Kreditprogramme zur Verfügung. Sind gewisse Voraussetzungen erfüllt, so können öffentliche Fördermittel für die Finanzierung aufgenommen werden. Der Vorteil dieser öffentlichen Fördermittel: Der Kreditzins ist sehr gering, aktuell oftmals sogar unter einem 1 % pro Jahr.
Manche Fördermittelprogramme erlauben dem Kreditnehmer auch, mit der Tilgung des Darlehens erst nach zum Beispiel 24 Monaten zu beginnen. Bis dahin sind nur die monatlich anfallenden Zinsen zu bezahlen. Der Vorteil hierbei ist, dass der Immobilienbesitzer die Renovierungs- oder Umbaumaßnahme zunächst in Ruhe abschließen kann, bevor dann die Rückführung des Darlehens beginnt.
Voraussetzungen für die Kreditaufnahme
Je nach Kreditinstitut und je nachdem, ob Fördermittel in die Finanzierung mit einbezogen werden, sind die Voraussetzungen für die Vergabe von Modernisierungskrediten unterschiedlich.
Im optimalen Fall ist die umzubauende Immobilie schuldenfrei und bei der Bank sind bereits Grundschulden oder andere Sicherheiten hinterlegt.
Zu erwähnen ist, dass die Förderbanken für einen Modernisierungskredit auf jeden Fall eine vollständige Absicherung der den Kreditprogrammen zugrunde liegenden Förderkredite verlangen. Ob diese Sicherheit nun vom Kreditnehmer gestellt wird oder die Bank für die Erfüllung der Verbindlichkeiten bürgt, ist hierbei nicht entscheidend.
Die Vergabe von Modernisierungskrediten ist zudem zweckgebunden. Das bedeutet, dass in den meisten Fällen Nachweise über die durchgeführten Baumaßnahmen, zum Beispiel Rechnungen von Handwerkern, gefordert werden. Es ist also nicht möglich, die zur Verfügung gestellten Mittel anderweitig zu verwenden.
Bausparen und Modernisieren
Das Bausparen stellt neben den bereits genannten Möglichkeiten der Finanzierung von Modernisierungen eine weitere Alternative dar. Generell gilt, dass ein Immobilienbesitzer im Optimalfall bereits für in der Zukunft anstehende Modernisierungsmaßnahmen vorsorgen sollte. Dies kann über die Ansparung eines Bausparvertrags erfolgen. Der Vorteil des Bausparvertrags liegt darin, dass die Bausparkasse, wenn die Voraussetzungen für eine Zuteilung des Vertrags erfüllt sind, zinsgünstige Darlehen gewährt.
Darüber hinaus steht der Zinssatz für das Darlehen bereits am Tag des Vertragsabschlusses fest. Das bedeutet, dass sich der Kunde aktuell sehr günstige Kreditzinsen sichern kann – und das ggf. schon viele Jahre vor Beginn der Renovierungs- bzw. Umbaumaßnahme.