Was ist die Nichtabnahmeentschädigung
Die Nichtabnahmeentschädigung ist die Gebühr, die bei Nichtabnahme eines bereits zugesagten Darlehens an den Darlehensgeber, zum Beispiel an die Bank, zu zahlen ist. Die Bank hat für den Kunden (Darlehensnehmer) das Geld besorgt, und erhebt für den ihr bei Nichtabnahme entstandenen Schaden zum Ausgleich der sogenannten Refinanzierungskosten und den entgangenen Einnahmen eine Gebühr. Der Kunde muss diese Gebühr bezahlen, wenn er das Darlehen in der im Vertrag gesetzten Frist nicht mehr möchte, sich also nicht an seine vertragliche Pflicht hält.
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Wann braucht man ein Darlehen
Ein Darlehen kann ein Verbraucherdarlehen sein für den persönlichen Bedarf, oder ein Baudarlehen für einen Neubau, Umbau oder eine Renovierung oder ein Darlehen zur Umschuldung, wenn die Zinsen gefallen sind.
Gründe für die Nichtabnahme eines Darlehens
- Der Kunde findet ein besseres, also zinsgünstigeres Darlehen.
- Die finanzielle Situation hat sich verändert und das Darlehen wird nicht mehr braucht
- Der Kunde hat bei einem Bauvorhaben mehr Kredit aufgenommen als er braucht.
- Der Grund der Nichtabnahme ist aber bei der Zahlungsverpflichtung belanglos.
Wann muss die Entschädigung nicht bezahlt werden
Die Entschädigung ist nach § 280 Abs. 1 BGB geregelt und ist nicht zu zahlen, wenn der Kunde innerhalb einer Frist nach Unterzeichnung von 14 Tagen das Darlehen kündigt.
Wenn der Bank bei der Beratung ein Fehler Nachzuweisen ist, kann der Bank ein Mitverschulden angerechnet werden und dann ist nur ein Teil zu zahlen. Der Darlehensnehmer sollte sich vor Inanspruchnahme oder Beantragung eines Darlehens von einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalanlagerecht seines Vertrauens beraten lassen. Er kann dadurch viel Geld sparen.
Manchmal verzichtet die Bank auf eine Entschädigung, wenn der Kunde lieber einen anderen, höheren Kredit haben will. Wenn die Bank das Risiko der Nichtannahme bereits teilweise in den Kreditzinsen untergebracht hat, ist das bei einer anteiligen vorzeitigen Rückzahlung zu berücksichtigen.
Die Berechnung der Nichtabnahmeentschädigung
Die Bank berechnet die Gebühr nach der Darlehenssumme. Diese Berechnung wird wie bei einer Vorfälligkeitsentschädigung durchgeführt.
Bei einem Verbraucherdarlehen mit einer vertraglichen Laufzeit des Darlehens von unter einem Jahr sollte die Entschädigung auf 0,5 % der Darlehenssumme, sonst auf 1% der Summe begrenzt sein, was besonders auf Teilzahlungen zutrifft.
Einige Banken berechnen 2 % pauschal, das ist zum Beispiel bei einem Darlehen von 500,000 Euro eine Entschädigung von 10,000 Euro. Die maximale Entschädigung kann der Kunde in den Vertrag aufnehmen lassen, um sicher zu gehen, da es in diesem Punkt immer wieder Schwierigkeiten mit den Banken gibt. Bei den Gerichtsverfahren in der Vergangenheit gab es meist Probleme um die Höhe der Entschädigung und deren Berechnung.
Resümee
Eine Beratung vorab durch einen Fachanwalt ist immer zu empfehlen, daneben sollte man sich die Gebühren der Bank genau ansehen. Bei vielen Banken sind die Gebühren nicht komplett im Aushang und man sollte auf einer Einsichtnahme bestehen. Manche Banken geben die Gebührenlisten nicht aus dem Haus. So ist auch vor Aufnahme eines Darlehens ein Vergleich der Banken im Internet sehr hilfreich.
Weitere Infos zum Thema gibt es in diesem Ratgeber: https://www.vorfaelligkeitsentschaedigung.net/vorfaelligkeitsentschaedigungsrechner/